Der Weg zur Baubewilligung
Der erste Schritt zu einer Baubewilligung ist die Einreichung vollständig ausgefüllter Baugesuchformulare bei Ihrer Bauverwaltung. Dies entweder physisch oder in einigen ausgewählten Gemeinden bereits auf elektronischem Weg (eBau).
Alle Angaben, die Sie zum Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Die Einhaltung der Brandschutzauflagen ist dabei ein wichtiger Bestandteil für den Erhalt einer Baubewilligung. Welche Auflagen für Ihr Gebäude gelten, ist von der Nutzung und der Personenbelegung abhängig.
Weitere Informationen zu eBau erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.
Finden Sie hier sämtliche für die Baubewilligung benötigten Formulare.
Bewilligungsverfahren für verschiedene Bauvorhaben im Kanton Bern
Je nach Bauvorhaben sind weitere oder andere Bewilligungen notwendig:
- Bauten und Anlagen generell | Baubewilligungsverfahren
Leitbehörde: Gemeinde oder Regierungsstatthalter (RSTH) - Störfall | Plan- und Anlagegenehmigungsverfahren
Leitbehörde: Kantonales Laboratorium Bern
- Arbeitsrecht | Plan- und Anlagegenehmigungsverfahren
Leitbehörde: Amt für Wirtschaft (Arbeitsinspektorat) - Gastgewerbe | Baubewilligungsverfahren
Leitbehörde: Regierungsstatthalter (RSTH) - Bahn- und Strassenanlagen | Plan- und Anlagegenehmigungsverfahren
Leitbehörde: BAV (Bundesamt für Verkehr) - Energieanlagen | Plan- und Anlagegenehmigungsverfahren
Leitbehörde: AUE (Amt für Umwelt und Energie) - Temporäre Veranstaltungen | Gastgewerbebewilligung
Leitbehörde: Regierungsstatthalter (RSTH)
Hier finden Sie weitere Formulare für die Baubewilligungen im Kanton Bern.