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Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Gebäudeversicherung Bern

Das Gesetz über die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVG) ist die gesetzliche Grundlage für die Gebäudeversicherung Bern (GVB). Das GVG regelt den Leistungsauftrag der GVB und stammt aus dem Jahr 1971. Aus einer Zeit also, in der die Auswirkungen des Klimawandels noch weniger spürbar waren als heute. Die Unwetter sind heftiger und häufiger als früher.

Die GVB will und muss ihre Leistungsbereitschaft dieser steigenden Bedrohung anpassen. Das Ziel ist, auch künftig allen Hauseigentümern im Kanton Bern optimalen Schutz zu günstigen Prämien anzubieten. Statt Prämien zu erhöhen oder Leistungen zu kürzen, wollte die GVB deshalb ihren unternehmerischen Handlungsspielraum erweitern, um ihre Leistungsbereitschaft nachhaltig zu stärken. Dazu wurde das GVG totalrevidiert. Das neue Gebäudeversicherungsgesetz wurde vom Grossen Rat am 9. Juni 2010 in der 2. Lesung verabschiedet. 

> Lesen Sie aktuelle Informationen rund um die Gesetzesrevision.

 

Massgebliche Grundlagen für die GVB:
 

Gesetz über die Gebäudeversicherung
vom 6. Juni 1971
 BSG 873.11
Dekret über die Gebäudeversicherung
vom 3. Februar 1971
 BSG 873.111
Erweiterung der Deckung der Gebäudeversicherung des Kantons Bern auf Terror- und Unruheversicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Bern, 6.11.1979, genehmigt vom Grossen Rat, 20.11.1979
 
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz und Dekret über die Gebäudeversicherung 
vom 18. August 1998 
BSG 873.111.1
Prämientarif der Gebäudeversicherung
vom 24. November 2004
BSG 873.111.2
Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) 
vom 20. Januar 1994
BSG 871.11
Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) 
vom 11. Mai 1994
BSG 871.111                 
Verordnung über die Kaminfegertarife
vom 01. November 2006
BSG 871.56              

 

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