Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Gebäudeversicherung Bern
Das Gesetz über die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVG) ist die gesetzliche Grundlage für die Gebäudeversicherung Bern (GVB). Das GVG regelt den Leistungsauftrag der GVB und stammt aus dem Jahr 1971. Aus einer Zeit also, in der die Auswirkungen des Klimawandels noch weniger spürbar waren als heute. Die Unwetter sind heftiger und häufiger als früher.
Die GVB will und muss ihre Leistungsbereitschaft dieser steigenden Bedrohung anpassen. Das Ziel ist, auch künftig allen Hauseigentümern im Kanton Bern optimalen Schutz zu günstigen Prämien anzubieten. Statt Prämien zu erhöhen oder Leistungen zu kürzen, wollte die GVB deshalb ihren unternehmerischen Handlungsspielraum erweitern, um ihre Leistungsbereitschaft nachhaltig zu stärken. Dazu wurde das GVG totalrevidiert. Das neue Gebäudeversicherungsgesetz wurde vom Grossen Rat am 9. Juni 2010 in der 2. Lesung verabschiedet.
> Lesen Sie aktuelle Informationen rund um die Gesetzesrevision.
Massgebliche Grundlagen für die GVB:
| Gesetz über die Gebäudeversicherung |
vom 6. Juni 1971 |
BSG 873.11 |
| Dekret über die Gebäudeversicherung |
vom 3. Februar 1971 |
BSG 873.111 |
| Erweiterung der Deckung der Gebäudeversicherung des Kantons Bern auf Terror- und Unruheversicherung |
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Bern, 6.11.1979, genehmigt vom Grossen Rat, 20.11.1979 |
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| Ausführungsbestimmungen zum Gesetz und Dekret über die Gebäudeversicherung |
vom 18. August 1998 |
BSG 873.111.1 |
| Prämientarif der Gebäudeversicherung |
vom 24. November 2004 |
BSG 873.111.2 |
| Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) |
vom 20. Januar 1994 |
BSG 871.11 |
| Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) |
vom 11. Mai 1994 |
BSG 871.111 |
| Verordnung über die Kaminfegertarife |
vom 01. November 2006 |
BSG 871.56 |
