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Hier finden Sie Tipps rund um die Gebäudeversicherung.

 

Nach einem Unwetter mit Hagel und Regen ist das mit Folie und Kies bedeckte Flachdach nicht mehr dicht und es regnet ins Haus: ein Fall für die Gebäudeversicherung?

 

Bei der Montage einer Flachdachfolie werden Hausbesitzer informiert, dass diese regelmässig von Fachpersonen auf Abspannungen oder Beschädigungen hin untersucht werden muss und nach einer definierten Zeit – meist nach fünfzehn Jahren – ersetzt werden sollte: Sie wird im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse spröde; bei Hagel können dann Löcher und Risse entstehen. Da diese Schäden vermeidbar sind, gilt das Nichtersetzen einer überalterten Flachdachfolie als aufgestauter Gebäudeunterhalt. Die Gebäudeversicherung kann daher in solchen Fällen nicht für die Schäden aufkommen.

 

Schlamm, Steine und Geröll haben nach einem Hochwasser das Biotop in meinem Garten verwüstet. Werde ich entschädigt?

 

Ja, wenn Sie die Umgebungsversicherung «GVB Plus» abgeschlossen haben. Diese deckt wiederherstellungsmassnahmen ausserhalb des Gebäudes ab: in diesem Fall beispielsweise die Schlamm- und Schutträumung sowie die Neuanlage und Bepflanzung des Biotops. Die Zusatzversicherung kostet nur 10 Rappen pro 1000 Franken Versicherungswert. Für ein Haus mit einem Versicherungswert von 500 000 Franken bedeutet das eine Prämie von 220 statt 170 Franken pro Jahr.

 

Wie sind Hochwasser und Überschwemmung genau definiert?

 

Hier gibt es klare Kriterien: Das Wasser kommt ebenerdig, oberflächlich und durch Türen oder Fenster ins Haus. Das heisst: Dringt Schlagregen durch eine undichte Fassade oder durch ein Fenster, dann liegt ein Baumangel oder ein ungenügender Gebäudeunterhalt vor. Steht Wasser auf dem Balkon oder vor der Attikawohnung, ist dies ebenfalls keine Überschwemmung. Steigt jedoch rund um das Haus das Oberflächenwasser durch heftige Regenfälle und das Wasser tritt durch Türen und Fenster ein, so sind die darausfolgenden Schäden bei der GVB versichert.

 

Durch eine Überspannung infolge eines Blitzschlags funktionieren Elektrogeräte nicht mehr.
Was tun – und wie sieht es mit der Deckung durch die GVB aus?

 

Den Schaden melden Sie bitte unverzüglich telefonisch oder per E-Mail der GVB und Ihrer Privatversicherung. Der Schätzungsexperte meldet sich dann rasch und leitet mit Ihnen die nötigen Massnahmen ein. Handelt es sich nachweislich um einen Blitzschaden, übernimmt die GVB die Reparaturkosten. Für Schäden, die durch Netzwerkschwankungen oder Kurzschlüsse entstanden sind, kommt die GVB nicht auf. Sind Geräte betroffen, die zum Gebäude gehören, wie Waschmaschine,Trockner oder Kühlschrank, gibt der Schätzungsexperte – gestützt auf Unternehmerofferten – grünes Licht, und die GVB kommt für die Instandsetzung oder bei Totalschaden für den Ersatz auf. Wichtig ist, dass Sie den Schaden erst melden – und nicht gleich selbst Reparaturen veranlassen.

 

Ein Kanalisationsrückstau: Durch einen Schacht im Haus ist Abwasser in den Keller gedrungen – ist der Schaden durch die GVB versichert?

 

Nein, denn hier handelt es sich nicht um Schäden durch ein Elementarereignis wie ein Hochwasser oder eine Überschwemmung: Dabei würde das Wasser ebenerdig, oberflächlich und durch Türen und Kellerfenster ins Haus eindringen. Schäden durch Kanalisationsrückstau lassen sich durch Gebäudewasserversicherungen abdecken; Leistungen, Bedingungen und Prämien können sich dabei unterscheiden. Melden Sie sich dafür bei einer privaten Versicherungsgesellschaft und lassen Sie sich beraten.

 

Das Kleingedruckte: Was bedeutet eigentlich «Neuwertdeckung ohne Altersabzüge»?

 

Ein Beispiel: Ihre Heizungsanlage hat bei einer Überschwemmung im Wasser gestanden und funktioniert nicht mehr. Die Lebensdauer einer Heizung beträgt laut Tabelle des Mieter- und Hauseigentümerverbands 20 Jahre. Nehmen wir den Extremfall an: Ihre Heizung ist bereits 20 Jahre alt, also vollständig abgeschrieben, funktionierte jedoch vor der Überschwemmung noch einwandfrei. Bei der GVB-Standard- und GVB-Plus-Versicherung werden dann – gesetzlich vorgeschriebene – Alters- und Unterhaltsabzüge geltend gemacht. 10 % (= theoretischer Restwert, der nach Lebensdauertabelle eigentlich vollständig abgeschriebenen Heizung) plus die ersten 40 % der Abschreibung werden übernommen. Sie erhalten also 50 % an die neue Heizungsanlage gezahlt. Ist die Heizung beispielsweise 12 Jahre alt, dann beträgt die Abschreibung 60 % und der Eigentümer muss 20 % der Wiederherstellungskosten übernehmen. Haben Sie GVB Top oder Plus Top abgeschlossen, profitieren Sie hingegen von der «Neuwertdeckung ohne Altersabzüge». Das heisst: Egal, wie alt Ihre Heizung war, vorausgesetzt diese war noch in Betrieb, Sie bekommen die Kosten für eine neue Heizung voll ersetzt.

 

Wie mache ich Sträucher und Bäume rund ums Haus für den Winter fi t und schütze damit auch Mensch und Sachwerte?

 

Bäume sollten fachgerecht zurückgeschnitten, morsche Äste abgesägt und hohe, alte Bäume in Hausnähe gefällt werden. Denn vor allem bei schwerem Schnee können herunterstürzende Äste Menschen verletzen oder Gebäude schädigen. Sträucher lassen sich zusammenbinden, damit sie die lokalen Schneemengen ohne bleibende Schäden überstehen. Den Schnee schüttelt man dann am besten regelmässig von Sträuchern und kleineren Bäumen. Übrigens: Bei einem Elementarereignis sind Schäden am unmittelbaren Hausumschwung durch die Zusatzversicherung GVB Plus versichert. Als Elementarereignis zählte beispielsweise der Schneefall Ende Oktober 2008 : Dieser war zwar nicht besonders heftig, kam aber so früh im Jahr, dass die Laubbäume noch Blätter trugen und so bereits 15 Zentimeter nasser Neuschnee zu Schäden führten.

 

Sind Gebäudeschäden durch Schneedruck versichert?

 

Ja, als Folge eines Elementarereignisses – wenn zum Beispiel im Mittelland innert 48 Stunden 80 Zentimeter Neuschnee fallen. Kommt es in der Folge zu Gebäudeschäden durch Schneedruck, sind diese durch die Gebäudeversicherung gedeckt.Nein, wenn der Schaden durch rechtzeitige,zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können : Wenn es immer wieder einmal schneit und die Schneedecke auf dem Dach höher und höher wird, sollte der Hauseigentümer das Dach räumen ( oder räumen lassen ), um Menschen, Gebäude und Sachwerte zu schützen. Nein, wenn Konstruktionsfehler oder Unterhaltsmängel vorliegen, das Gebäude nicht SIANorm - konform konstruiert ist oder die Traghölzer zu schwach oder Balken morsch sind.

 

Das Kleingedruckte : GVB-Versicherungswert, amtlicher Wert und Verkehrswert – wie sind sie definiert?

 

Versicherungswert : Den Versicherungswert ermittelt die GVB. Er entspricht den Neubaukosten vom Gebäude, bei gleicher Art, gleicher Grösse, gleicher Nutzung und gleichem Ausbaustandard. Grundstück- und Verschreibungskosten,Aufwendungen für die Gebäudeerschliessung, Umgebungsgestaltung und Anschlussgebühren zählen dabei nicht mit. Den amtlichen Wert legt die Steuerbehörde ausschliesslich für fi skalische Zwecke fest. Er bezieht sich auf die gesamte Anlage, also mit Grundstück, Umgebung und Baunebenkosten. Der amtliche Wert liegt in der Regel niedriger als der Verkehrswert: Dieser bezeichnet den aktuellen Preis einer Liegenschaft, der bei einem Verkauf erzielt werden würde. Versicherungswert, amtlicher Wert und Verkehrswert stehen in keinem fixen Verhältnis zueinander.

 

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