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Was ist versichert

Hausrat oder Gebäude? Was die Gebäudeversicherung Bern (GVB) versichert


Bei der GVB versichert sind grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen (montierten und installierten) Einrichtungen (z.B. Heizung, Küchenkombination, Waschmaschinen, Spannteppich, Einbauschränke, Beleuchtungskörper usw.).

Bei der Fahrhabeversicherung versichert sind grundsätzlich alle mobilen, d.h. alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Wohneinrichtungen (z.B. Fernseh- und Radiogeräte, Möbel, Stehlampen usw.).

 

  • Heizungs-, Belüftungs- und Klimaanlagen wie Dunstabzugshauben, Küchenventilatoren, ortsgebundene Infrarot-Strahler, Belüftungsanlagen in Autoeinstellhallen (ohne transportable Lufterhitzer und Öfen ohne Kaminanschluss)
  • sanitäre Einrichtungen
  • Gas-, Wasser- und elektrische Leitungen
  • Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht eingebauten Kochherde (ohne Tischherde und Wärmeplatten), Kühl- und Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirrwaschmaschinen, Boiler
  • Waschherde, Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Spannteppiche, Klebeteppiche und andere Bodenbeläge
  • Antennen für Radio- und Fernsehempfang, inkl. Verstärker
  • Beleuchtungskörper, die üblicherweise beim Erstellen des Hauses installiert werden (Keller, Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer-, Abort- und Garagenbeleuchtung usw., ohne Glühbirnen)
  • eingebaute Schränke, Bänke und Hurden
  • Liftanlagen
  • Zivilschutzanlagen (inkl. Lüftungs- und Notstromanlagen)

 


Gebäudeähnliche Einrichtungen ausserhalb des Gebäudes wie Mauern, Geländer, Treppen, Brunnen, Schwimmbecken, Stützmauern, Kanalisationsleitungen können auf Wunsch ebenfalls bei der GVB versichert werden.

Für Abgrenzungsfragen bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Gewerbe- und Industriebauten sowie bei öffentlichen Gebäuden, wenden Sie sich an die GVB oder an den GVB-Schätzungsexperten.

 

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