Allgemeine Versicherungsbedingungen GVB PlusTop
Für die freiwilligen Zusatzversicherungen gelten folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
Neuwertversicherung ohne Altersabzüge
Bei der Standard- und Plus-Deckung können im Schadensfall für beschädigte Bauteile Alters- und Unterhaltsabzüge gemacht werden (Art. 26 GVG). Mit der PlusTop-Deckung verzichtet die Gebäudversicherung Bern (GVB) bei normal unterhaltenen Objekten auf solche Abzüge.
Verdoppelung der maximalen Räumungskosten-Entschädigung
GVB PlusTop verdoppelt die in der Standard-Deckung geltende Obergrenze für Räumungskosten von 10 % auf 20 % der Schadensumme.
Kostenlose automatische Bauversicherung
GVB PlusTop deckt wertvermehrende Investitionen am Gebäude automatisch bis zu 10 % der Versicherungssumme, jedoch maximal CHF 50 000.-- pro versichertes Objekt. Eine spezielle Meldung solcher kleinerer Investitionen ist nicht mehr erforderlich.
Umgebungsversicherung
Die Umgebungsversicherung umfasst die Wiederherstellung der baulichen Erzeugnisse auf der Hausparzelle ausserhalb des Gebäudes. Darin eingeschlossen sind: Schlamm- und Schutträumung sowie Anhumusierung und Bepflanzung auf der Hausparzelle nach Feuer- und Elementarschäden. Die Wiederherstellung nach Hagelschäden an der Bepflanzung ist jedoch ausgeschlossen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) entschädigt aber maximal 5 % der Gebäudeversicherungssumme.
Wegfall Selbstbehalt
GVB PlusTop verzichtet auf Selbstbehalte bei Feuer- und Elementarschäden.
Tarifgarantie
GVB PlusTop garantiert gleich bleibende Tarife während der Vertragsdauer. Steigt der Prämientarif, ist dieser nicht höher als bei Vertragsbeginn. Sinkt der Tarif, wird die Ermässigung voll weitergegeben. Anpassungen des Baukostenindexes bleiben jedoch vorbehalten.
Verzinsung der Entschädigung
GVB PlusTop verzinst die Schadensumme ab Schadeneintritt bis zur Auszahlung während längstens dreier Jahre zum marktüblichen Zinssatz für 1. Hypotheken. Der Zinssatz wird jeweils auf den 1. Januar festgelegt und gilt für ein Jahr.
Begrenzte Deckung für präventive Sofortmassnahmen
GVB PlusTop deckt die Kosten für geeignete Sofortmassnahmen auf der Hausparzelle zur Verhütung oder Verminderung von unmittelbar bevorstehenden Gebäudeschäden wegen Überschwemmung, Steinschlag oder erheblichen Schneefällen. GVB PlusTop deckt aber pro Kalenderjahr und Objekt höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Begrenzte Deckung für Marder-, Nager- und Insektenschäden
GVB PlusTop deckt Gebäudeschäden, die durch Marder, Nager und Insekten verursacht wurden. Nicht eingeschlossen sind jedoch Schäden durch Holzschädlinge und Hausschwamm. GVB PlusTop deckt aber pro Kalenderjahr und Objekt höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Begrenzte Deckung für Vandalismusschäden
GVB PlusTop deckt die Behebung von Schäden an der Gebäudehülle, die durch böswillige Beschädigungen sowie Beschmieren, Besprayen und Werfen von Farbbeuteln durch Dritte verursacht wurden.
GVB PlusTop deckt pro Kalenderjahr und Objekt aber höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Vandalismusschäden werden nur vergütet, wenn der Betroffene Strafanzeige erhoben hat. Allfällige Beiträge Dritter (z.B. Gemeinden) an die Sanierung von Vandalismusschäden können angerechnet werden.
GVB PlusTop wird im Rahmen einer Jahrespolice abgeschlossen. Nach Ablauf der Police erneuert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Vor dem Abschluss der Zusatzversicherungen aufgetretene Schäden sind nicht gedeckt.
GVB PlusTop kann von beiden Parteien gekündigt werden:
- spätestens drei Monate vor ihrem Auslaufen
- nach jedem Schadensfall (Art. 42 VVG)
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gebäudeversicherungsgesetzes.
