Allgemeine Versicherungsbedingungen GVB Top
Für die freiwillige Zusatzversicherung gelten folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Neuwertversicherung ohne Altersabzüge
Bei der Standard- und Plus-Deckung können im Schadensfall für beschädigte Bauteile Alters- und Unterhaltsabzüge gemacht werden (Art. 26 GVG). Mit der Top-Deckung verzichtet die Gebäudeversicheruntg Bern (GVB) bei normal unterhaltenen Objekten auf solche Abzüge.
Verdoppelung der maximalen Räumungskosten-Entschädigung
GVB Top verdoppelt die in der Standard-Deckung geltende Obergrenze für Räumungskosten von 10 % auf 20 % der Schadensumme.
Kostenlose automatische Bauversicherung
GVB Top deckt wertvermehrende Investitionen am Gebäude automatisch bis zu 10 % der Versicherungssumme, jedoch maximal CHF 50 000.-- pro versichertes Objekt. Eine spezielle Meldung solcher kleinerer Investitionen ist nicht mehr erforderlich.
Wegfall Selbstbehalt
GVB Top verzichtet auf Selbstbehalte bei Feuer- und Elementarschäden.
Tarifgarantie
GVB Top garantiert gleich bleibende Tarife während der Vertragsdauer. Steigt der Prämientarif, ist dieser nicht höher als bei Vertragsabschluss. Sinkt der Tarif, wird die Ermässigung voll weitergegeben. Anpassungen des Baukostenindexes bleiben jedoch vorbehalten.
Verzinsung der Entschädigung
GVB Top verzinst die Schadensumme ab Schadeneintritt bis zur Auszahlung während längstens dreier Jahre zum marktüblichen Zinssatz für 1. Hypotheken. Der Zinssatz wird jeweils auf den 1. Januar festgelegt und gilt für ein Jahr.
Begrenzte Deckung für präventive Sofortmassnahmen
GVB Top deckt die Kosten für geeignete Sofortmassnahmen auf der Hausparzelle zur Verhütung oder Verminderung von unmittelbar bevorstehenden Gebäudeschäden wegen Überschwemmung, Steinschlag oder erheblichen Schneefällen. GVB Top deckt aber pro Kalenderjahr und Objekt höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Begrenzte Deckung für Marder-, Nager- und Insektenschäden
GVB Top deckt Gebäudeschäden, die durch Marder, Nager und Insekten verursacht wurden. Nicht eingeschlossen sind jedoch Schäden durch Holzschädlinge und Hausschwamm. GVB Top deckt aber pro Kalenderjahr und Objekt höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Begrenzte Deckung für Vandalismusschäden
GVB Top deckt die Behebung von Schäden an der Gebäudehülle, die durch böswillige Beschädigungen sowie Beschmieren, Besprayen und Werfen von Farbbeuteln durch Dritte verursacht wurden.
GVB Top deckt pro Kalenderjahr und Objekt aber höchstens 1 % bzw. maximal CHF 5 000.-- der Versicherungssumme.
Vandalismusschäden werden nur vergütet, wenn der Betroffene Strafanzeige erhoben hat. Allfällige Beiträge Dritter (z.B. Gemeinden) an die Sanierung von Vandalismusschäden können angerechnet werden.
GVB Top wird im Rahmen einer Jahrespolice abgeschlossen. Nach Ablauf der Police erneuert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Vor dem Abschluss der Zusatzversicherung aufgetretene Schäden sind nicht gedeckt.
GVB Top kann von beiden Parteien gekündigt werden:
- spätestens drei Monate vor ihrem Auslaufen
- nach jedem Schadensfall (Art. 42 VVG)
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gebäudeversicherungsgesetzes.
