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Richtlinien der GVB

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Leider überdurchschnittlich oft erleiden auch neu erstellte oder umgebaute Gebäude Schäden durch Elementarereignisse. Wesentliche Gründe dafür sind, dass Überschwemmungsrisiken bei der Gestaltung der Terrainverhältnisse nicht beachtet oder die geltenden SIA-Normen vernachlässigt werden. Die GVB hat Richtlinien zur Elementarschadenprävention formuliert. Damit will sie dazu beitragen, dass bereits bei der Planung von Neu- und Umbauten die Elementarschadenrisiken berücksichtigt und mittels der empfohlenen Massnahmen Schäden verhindert werden.

 

Die Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden werden von den Baubewilligungsbehörden zusammen mit den Baugesuchsakten abgegeben. Wird für das Bauvorhaben eine Bauversicherung der Gebäudeversicherung (GVB) für Neu- und Anbauten abgeschlossen, muss die Bauherrschaft der GVB nach Abschluss des Bauvorhabens und vor Erhalt des definitiven Versicherungsschutzes bestätigen, dass SIA-konform und gemäss den Richtlinien gebaut wurde. Bei grober Missachtung der Präventionsgrundsätze behält sich die GVB vor, Schadenzahlungen zu kürzen oder zu verweigern sowie Prämienerhöhungen und Deckungsausschlüsse zu verfügen.

 

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