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Beitragsmodell Löschwasser - Anforderungen an Löschwasseranlagen

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) zahlt den Gemeinden Beiträge an die Löschwasserversorgung. Die Koordination übernimmt das Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern im Auftrag der Gebäudeversicherung.  

 

Antragsformulare für Beiträge an die Löschwasserversorgung finden Sie auf der Homepage des AWA.

 

Das Beitragsmodell Löschwasser berücksichtigt folgende Objekte:

 

  • Erstellung und Erweiterung eines Reservoirs mit mind. 150 m3 Löschwasserreserve
  • Hydranten

  • Feuerweiher (mind. 100 m3 Inhalt, eher gedeckt, mit Entnahmeschacht, Pumpensumpf und korrektem wintertauglichem Motorpumpenstandort)
  • Löschei/Wassersilo, mind. 20 m3 (mit korrektem wintertauglichem Motorpumpenstandort)
  • Stauanlage (mit korrektem wintertauglichem Motorpumpenstandort)
  • Grundwasserschacht (diese müssen über eine genügend nachfliessende Wassermenge für die Speisung einer Motorspritze bzw. eines Tanklöschfahrzeugs verfügen)

  • Tragen solche Anlagen wesentlich zur Verbesserung der Löschwassersicherheit bei, können diese mit einem Strukturverbesserungsbeitrag unterstützt werden. Dies wird von Fall zu Fall geprüft und entschieden.

Die technischen Beitragsbedingungen basieren auf den Vorschriften der Wasserversorgungs- und Feuerwehrgesetzgebung und auf den Richtlinien des Schweizerischen Verbandes des Gas- und Wasserfaches (SVGW) sowie des Schweizerischen Feuerwehrverbandes (SFV).

Für weitere Angaben zu den Bestimmungen und Beiträgen wenden Sie sich bitte an das AWA (Telefon 031 633 38 11).

 

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