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Brandschutz in Gastgewerbe und Hotellerie

Gut zu wissen für Restaurant- und Hotelbetreiber

Bild Kaffeetasse
Brandsicherheit ist in diesem Bereich ein wichtiges Thema, damit sich der Gast rundum sicher und wohlfühlen kann. Die Verantwortung für den Brandschutz liegt beim Betreiber des Gastronomie- oder Hotelleriebetriebes. Brandschutz muss eingebaut, unterhalten, organisiert, überprüft und immer wieder auf einen neuen Stand gebracht werden. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) empfiehlt deshalb, einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu ernennen.
 

Ein allgemeines Pflichtenheft für den SiBe finden Sie im Brandschutzmerkblatt 4 (BSM 4) der GVB unter Brandschutz - Adressen & Dokumente. Das Schweizerische Sicherheitsinstitut bietet spezielle Kurse für SiBe an. Die GVB hat im November 2007 erstmals einen Pilotkurs für SiBe zum Thema Brandschutz durchgeführt. Da der Kurs ein Erfolg war, finden weitere Kurse im Oktober 2008 statt. Die wichtigsten Unterlagen zum Kurs sind auf unserer Website als Downloads verfügbar

 

Brandschutzinstruktionen sind für alle Mitarbeitenden, vor allem aber für neue Mitarbeitende, wichtig: wo befinden sich Ausgänge und Fluchtwege, Wasserlöschposten und Feuerlöscher und wie ist das Verhalten im Brandfall.  Löschgeräte sind zwar fast überall vorhanden, aber die richtige Handhabung will gelernt sein. Daher übernimmt die GVB bis zu 50 % der Kosten von professionellen Kursen an Löschgeräten.

 

Die GVB unterstützt den Einbau von Brandmelde- und Sprinkleranlagen mit einem Beitrag von 25 %, sofern es sich um eine freiwillige Installation handelt. fire link ist ein neuer Typ einer Brandmeldeanlage, die auf freiwilliger Basis installiert werden kann. fire link zeichnet sich durch tiefere Installationskosten aus und kommt auch bei den jährlich wiederkehrenden Kosten günstiger zu stehen.

 

Die Feuerschau, deren Hauptanliegen die Personensicherheit ist, wird ungefähr alle 4 beziehungsweise 8 Jahre durchgeführt.  Die Feuerschau ist eine Vorgabe des kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes (FFG), das periodische Kontrollen in bestehenden Gebäuden und Einrichtungen vorschreibt. Die GVB ist mit der Umsetzung dieser Vorschriften beauftragt.

 

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