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Brandsicherheit in Einstellhallen

Wichtige Hinweise

Bild Einstellhalle
Im Kanton Bern entstehen in Einstellhallen jährlich rund 20 Brände.
Hoher Sachschaden ist ofmals die Folge davon. Im schlimmsten Fall fordern sie auch Menschenleben.
 

Diese sind für den Publikumsverkehr, also dauernd wechselnde Benutzer, geöffnet. Sie dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. In öffentlichen Einstellhallen dürfen keine Materialien gelagert werden.

 

Im Gegensatz zu öffentlichen Einstellhallen mit Publikumsverkehr gelten Einstellhallen mit mehrheitlich fix vermieteten Parkplätzen (z.B. in einer Wohnüberbauung) als privat. Private Einstellhallen dürfen nicht für andere Zwecke (Werkstatt, Lager usw.) verwendet werden.

 

Was ist in privaten Einstellhallen erlaubt beziehungsweise darf gelagert werden:

  • Waschplätze
  • Pro Abstellplatz zusätzlich zum Motorfahrzeug: 1 Schrank mit 0.5 m3 Inhalt aus brennbarem Material oder mit 1m3 Inhalt aus nicht brennbarem Material für Zubehör, das zur Pflege des Fahrzeugs verwendet wird / 1 Satz Pneus / Sperrige Sportgeräte wie Ski, Schlitten, Surfbretter usw. / Velos, Mopeds, Anhänger, Leitern
  • Brennbares Material soll generell auf das Minimum reduziert werden

Was ist in privaten Einstellhallen verboten beziehungsweise darf nicht gelagert werden:

  • Leicht brennbare Stoffe (Papier, Stroh, Heu, Kehricht usw.)
  • Chemikalien (Farben, Lacke usw.)
  • (Brenn-) Holz, Harassen, Kartons usw.
  • Flüssiggasflaschen (auch nicht im Auto oder Camper)
  • Campingartikel wie Zelte, Liegestühle usw.

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