Die Feuerschau wird periodisch durchgeführt und soll die Personensicherheit gewährleisten. Langfristig soll sie zudem die Personensicherheit erhöhen und Feuerschäden senken.

Papiermühlestrasse 130
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3063 Ittigen
Die Feuerschau wird periodisch durchgeführt und soll die Personensicherheit gewährleisten. Langfristig soll sie zudem die Personensicherheit erhöhen und Feuerschäden senken.
Je nach Gebäudekategorie beträgt das Intervall 4 oder 8 Jahre. Die nachfolgende Liste zeigt auf, welche Kategorie in welchem Turnus kontrolliert wird.
Im Kanton Bern befinden sich rund 400 Hochhäuser, die bis 2008 Jahr nicht im Rahmen der Feuerschau kontrolliert wurden. Im August 2007 wurde die Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung angepasst und die Hochhäuser im Kanton Bern wurden der gesetzlichen Feuerschau unterstellt. Dieser Schritt war nötig, da diverse Brände in Hochhäusern grosse Mängel punkto Sicherheit aufgezeigt haben.
Wie läuft die Kontrolle ab? Der Start der Kontrollen war im Winter 2008/2009. Mitarbeitende der GVB melden sich rechtzeitig vor der geplanten Kontrolle bei den zuständigen Stellen, um einen Termin zu vereinbaren. Sind Sanierungs- oder Umbauarbeiten geplant oder bereits im Gang, so kann es sich lohnen, bereits heute mit der Abteilung Brandschutz Kontakt aufzunehmen, um vorgesehene Arbeiten koordinieren zu können.
Die Broschüre „Feuerschau in Hochhäusern“ enthält viele Informationen, Checklisten und Ratschläge, die für Hochhausbesitzer wichtig sind.
Als Eigentümer oder Betreiber des Betriebes können Sie sich auf die Feuerschau vorbereiten. Lassen Sie dafür folgende Formulare vorgängig durch den Hauselektriker ausfüllen:
Diese Dokumente sind unter Brandschutz - Adressen & Dokumente aufgelistet. Um die Kontrolle zu erleichtern, halten Sie bitte zudem – sofern vorhanden – folgende Unterlagen bereit:
In allen übrigen Nutzungen gilt das Prinzip der Eigenkontrolle. Jede Gemeinde verfügt über einen Feueraufseher, der für Fragen zu den Brandschutzvorschriften Auskunft gibt.
Die Schwarze Feuerschau (Kaminfeger) ist im Bereich Kaminfegerwesen beschrieben.
Gesetzliche Grundlagen
Das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) Art. 7 sowie die zugehörige Verordnung (FFV), Art. 9 bis 12, bilden die Basis für die Feuerschutzkontrollen.
Sie befinden sich hier: Sichern > Brandschutz > Feuerschau
http://www.gvb.ch/gvb/de/sichern/brandschutz/feuerschau.html