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Die Feuerschau

Die Feuerschau - eine Sicherheitsleistung der GVB

Die Feuerschau wird periodisch durchgeführt und soll die Personensicherheit gewährleisten. Langfristig soll sie zudem die Personensicherheit erhöhen und Feuerschäden senken.

 

  • Brandschutzexperten / Brandschutzsachverständige der Gebäudeversicherung Bern (GVB) führen in regelmässigen Intervallen Kontrollen durch.
  • Die Feuerschau wird in Gebäuden mit besonders hoher Personengefährdung durchgeführt (Spitäler, Heime, Hotels, Schulhäuser, etc.).
  • Festgestellte Mängel müssen innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, kann die GVB die Prämie anpassen oder im schlimmsten Fall den Entzug der Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Je nach Gebäudekategorie beträgt das Intervall 4 oder 8 Jahre. Die nachfolgende Liste zeigt auf, welche Kategorie in welchem Turnus kontrolliert wird.

 

Im Kanton Bern befinden sich rund 400 Hochhäuser, die bis 2008 Jahr nicht im Rahmen der Feuerschau kontrolliert wurden. Im August 2007 wurde die Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung angepasst und die Hochhäuser im Kanton Bern wurden der gesetzlichen Feuerschau unterstellt. Dieser Schritt war nötig, da diverse Brände in Hochhäusern grosse Mängel punkto Sicherheit aufgezeigt haben.

 

Wie läuft die Kontrolle ab? Der Start der Kontrollen war im Winter 2008/2009. Mitarbeitende der GVB melden sich rechtzeitig vor der geplanten Kontrolle bei den zuständigen Stellen, um einen Termin zu vereinbaren. Sind Sanierungs- oder Umbauarbeiten geplant oder bereits im Gang, so kann es sich lohnen, bereits heute mit der Abteilung Brandschutz Kontakt aufzunehmen, um vorgesehene Arbeiten koordinieren zu können.

 

Die Broschüre „Feuerschau in Hochhäusern“ enthält viele Informationen, Checklisten und Ratschläge, die für Hochhausbesitzer wichtig sind.

 

Als Eigentümer oder Betreiber des Betriebes können Sie sich auf die Feuerschau vorbereiten. Lassen Sie dafür folgende Formulare vorgängig durch den Hauselektriker ausfüllen:

  • Bestätigung Sicherheitsbeleuchtung
  • Bestätigung elektrische Hausintallation
  • Bestätigung Trockensteigleitung

 

Diese Dokumente sind unter Brandschutz - Adressen & Dokumente aufgelistet. Um die Kontrolle zu erleichtern, halten Sie bitte zudem – sofern vorhanden – folgende Unterlagen bereit:

  • Kontrollbuch für Brandmelde- und/oder Sprinkleranlage
  • Wartungsvertrag für die Brandmelde- und/oder Sprinkleranlage
  • Abonnementsvertrag ALARMNET
  • Aktuelle Gebäudepläne
  • Bestätigung Sicherheitsbeleuchtung (falls nicht schon ausgefüllt)
  • Bestätigung elektrische Hausinstallation (falls nicht schon ausgefüllt)

 

 

In allen übrigen Nutzungen gilt das Prinzip der Eigenkontrolle. Jede Gemeinde verfügt über einen Feueraufseher, der für Fragen zu den Brandschutzvorschriften Auskunft gibt.

 

Die Schwarze Feuerschau (Kaminfeger) ist im Bereich Kaminfegerwesen beschrieben.

 

Gesetzliche Grundlagen

Das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) Art. 7 sowie die zugehörige Verordnung (FFV), Art. 9 bis 12, bilden die Basis für die Feuerschutzkontrollen.

 

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0800 666 999