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Feueraufseher Gemeinden

Zuständigkeitsbereich der Gemeinden für den Brandschutz

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) ist nicht für alle Gebäude im Kanton Bern beziehungsweise alle Massnahmen rund um den Brandschutz zuständig. Zu brandschutztechnischen Auflagen im Baubewilligungsverfahren, für die die Gemeinde die Verantwortung hat, beraten die Feueraufseher der Gemeinden die Gebäudeeigentümer, Bauherren und Planer. Die Feueraufseher stellen mit Kontrollen vor Ort die fachgerechte Ausführung der Brandschutzauflagen sicher.

Genau festgelegt ist die Kompetenzabgrenzung zwischen der GVB und den Gemeinden in Artikel 4 der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung.

 

  • Wohngebäude mit Ausnahme von Hochhäusern (mehr als 8 Geschosse)
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit oder ohne Wohnteil
  • Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
  • Verwaltungs- und Bürogebäude bis 2 Geschosse oder bis 600 m2 Brutto-Geschossfläche
  • Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1200 m2 Verkaufsfläche mit Ausnahme von Apotheken und Drogerien
  • Kleine Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z.B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei usw.)
  • Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko

 


Die Einführung der Professionalisierung ist für die Gemeinden im Kanton Bern freiwillig. Trotzdem decken ca. 65 professionalisierte Feueraufseher (PFA) 75% der Berner Gemeinden ab. Einzelgemeinden und Gemeinden im Verband, deren PFA mindestens 60 Baugesuche pro Jahr bearbeitet, erhalten einen Pauschalbetrag von CHF 120.– pro verfügter Brandschutzauflage/Baubewilligung. Der PFA muss jedes Jahr eine brandschutztechnische Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungskurse der GVB sind obligatorisch. Besucht ein PFA den Weiterbildungskurs nicht, muss er selbständig einen externen Kurs besuchen. Die jährliche Weiterbildung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschalbeiträge und die Verlängerung des Zertifikates "Professionalisierter Feueraufseher VKF".

Die gesetzliche Grundlage bildet das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz, Art. 5 und 35, sowie Art. 4 der zugehörigen Verordnung.

Folgende Ziele strebte die GVB bei der Professionalisierung des Feueraufseherwesens im Zusammenhang mit den neuen Brandschutznormen an:

  • flächendeckender, einheitlicher und rechtsgleicher Vollzug des kommunalen Brandschutzes und Gewährleistung der Brandsicherheit
  • kompetente Dienstleistungen gegenüber dem Kunden (Beratung, Kontrollen usw.) 
  • Einführung einer politisch akzeptierten und wirksamen Brandschutzorganisation
  • erhöhte Brandsicherheit und Reduktion von Brandschäden

 

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