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3063 Ittigen

Sofortmassnahmen

Was Sie nach einem Schadenfall sofort unternehmen sollten

 

  • Ordnen Sie provisorische Schutzmassnahmen an, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Reichen Sie sofort eine Schadenmeldung ein.
  • Holen Sie Unternehmerofferten ein für alle Gebäudeteile, die repariert oder ersetzt werden müssen.
  • Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit dem Schätzungsexperten.

 

 

 

 

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