Feueraufseher
Die Feueraufseher der Gemeinden formulieren Brandschutzauflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und stellen mit Bau- und Schlusskontrollen vor Ort deren fachgerechte Ausführung sicher. Sie stehen den Bauherren und Planern in brandschutztechnischer Hinsicht beratend zur Seite. Die Feueraufseher werden von den Gemeinden gewählt.
Die Feueraufseher sind für folgende Gebäude und Nutzungen zuständig:
- Wohngebäude mit Ausnahme von Hochhäusern
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit oder ohne Wohnteil
- Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
- Verwaltungs- und Bürogebäude (bis zwei Geschosse oder bis 600 m2 Brutto-Geschossfläche)
- Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen (bis 1200 m2 Verkaufsfläche), mit Ausnahme von Apotheken und Drogerien
- kleine Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und in denen keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z.B. Coiffure, Metzgerei, Bäckerei, Sattlerei, Töpferei, usw.)
- Kleingebäude, in denen kein erhöhtes Brandrisiko besteht
