Französischer Name für Gebäudeversicherung Bern (GVB).
Für Fragen im Zusammenhang mit der Alarmierung der Feuerwehren im Kanton Bern erhalten Sie hier entsprechende Antworten - (Polizei).
Der amtliche Wert eines Gebäudes wird durch die Steuerbehörde ermittelt und dient ausschliesslich fiskalischen Zwecken. Der amtliche Wert basiert auf völlig anderen Bemessungsgrössen als der Neuwert der GVB und hat keinen Einfluss auf die Neuwertschätzung der GVB. Die Schätzungsexperten der GVB haben mit der Ermittlung des amtlichen Wertes nichts zu tun.
Die Gebäudeversicherung Bern versichert alle Gebäude im ganzen Kanton Bern gegen Feuer- und Elementarereignisse. Sie ist zudem verantwortlich für die Brandsicherheit, d.h. den vorbeugenden Brandschutz und die Aufsicht über die Feuerwehren der Gemeinden.
Das Risiko von Feuer- und Elementarschäden während der Bauphase ist erfahrungsgemäss erhöht. Damit das investierte Geld in Ihren Neubau, Umbau oder in Ihre Renovation auch im Schadenfall gesichert ist, gibt es die Bauversicherung der Gebäudeversicherung Bern. Fragen Sie Ihren Architekten, die GVB-Schätzungsexperten oder die GVB.
Das Feuer ist Symbol für Wärme und Gemütlichkeit, aber auch für Bedrohung und Zerstörung. Jährlich ereignen sich allein im Kanton Bern über 5000 grössere Feuerschäden wegen Unachtsamkeit. Dabei verlieren Menschen ihr Leben in Rauch und Flammen. Viele unersetzbare Werte unserer Kultur werden zerstört und Sachwerte für mehr als eine halbe Milliarde Franken vernichtet. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB will die Fahrlässigkeit und Gedankenlosigkeit im Umgang mit Wärme und Feuer bekämpfen. Die Aufrufe an die Bevölkerung stehen meist unter dem Motto «Helft Brände verhüten». Die BfB pflegt enge Kontakte mit den kantonalen Feuerpolizeibehörden, mit Versicherungen und weiteren interessierten Stellen - (Website der BfB).
Die drei wichtigsten Verhaltensregeln bei Brandausbruch:
- Alarmieren:
Alarmieren Sie unverzüglich über Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr. Alarmieren Sie ebenfalls sofort alle gefährdeten Personen. - Retten:
Bringen Sie Menschen und Tiere in Sicherheit. (Personen in brennenden Kleidern in Decken oder Mäntel hüllen und auf dem Boden wälzen). Schliessen Sie alle Fenster und Türen. Verlassen Sie die Brandstelle über die Fluchtwege und suchen Sie die Besammlungsstelle auf. Bei Rauch in Treppenhäusern und Korridoren im Zimmer bleiben,Türen abdichten, auf die Feuerwehr warten und sich am geschlossenen Fenster bemerkbar machen. - Löschen:
Bekämpfen Sie den Brand wenn möglich mit den vorhandenen Handfeuerlöschern oder Wasserlöschposten. Decken Sie brennendes Öl oder Fett mit einer Löschdecke oder einem feuchten Tuch zu (nie Wasser verwenden). Schalten Sie brennende elektrische Apparate und Geräte ab oder ziehen Sie den Netzstecker. Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein und informieren Sie sie über die Brandentwicklung
Die regionalen Brandschutz-Sachverständigen unterstützen die GVB bei ihrer Aufgabe im Dienste der Brandsicherheit im Kanton Bern. Diese Baufachleute üben für die GVB im Nebenamt vielfältige Tätigkeiten in den Bereichen Bau- und Abnahmekontrollen, Beratungen usw. aus.
Sind die Beiträge der GVB für die Feuerwehren und den Brandschutz angemessen?
Dank ihrer profunden Kenntnisse des Schadengeschehens und der Schadenursachen kann die GVB die Beiträge im Brandschutz und bei den Wehrdiensten sehr gezielt einsetzen. Deren Effizienz wird im Übrigen mit dem Ersatz von Subventionen durch Betriebsbeiträge erheblich erhöht. Finanzielle Anreize ermuntern die Feuerwehren der Gemeinden, sich vermehrt zusammenzuschliessen. Damit wird sich ihre Schlagkraft erhöhen. Die GVB lässt sich ihre Präventionsanstrengungen einiges kosten: Sie investiert dafür rund einen Fünftel ihres Prämienvolumens - jährlich rund CHF 30 Millionen. Diese Investitionen verbessern die Schlagkraft der Feuerwehren, die Löschwasserversorgung und die Brandsicherheit von Gebäuden.
Die Versicherung von Gebäuden ist in den meisten Kantonen, auch im Kanton Bern, obligatorisch. Diese für den Hauseigentümer bedeutende Versicherung kommt für Feuer- und Elementarschäden auf. In beschränktem Umfang sind auch Erdbeben-, Terror- und Unruhe-Ereignisse versichert.
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden, die entstanden sind durch:
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser, Überschwemmung
- Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
- Steinschlag
- Erdrutsch
Die Gebäude sind auch gegen Erdbebenschäden versichert, wobei die gesamten Entschädigungen pro Ereignis begrenzt sind. Zudem besteht ein Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme bzw. mindestens CHF 50 000.- pro Objekt.
Massgebend für diese Versicherung sind die jeweiligen Statuten des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung. Eine Leistungspflicht des Pools ist vorgesehen für Trümmer-, Feuer- und Explosionsschäden an Gebäuden als Folge eines Erdbebens, das im Schüttergebiet der Schweiz wenigstens die Intensität VII der EMS-98-Skala (früher MSK-Skala, Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala) erreicht hat.
(Quelle: Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung, Bundesgasse 20, Bern)
Zur Beschreibung der Bebenstärke stehen zwei Skalen zur Verfügung, die in ihrer Aussage grundverschieden sind: Magnitude und Intensität.
Magnitude (auch Richter-Skala)
Die Magnitudenskala, nach ihrem Begründer auch Richter-Skala genannt, gibt ein Mass für die beim Erdbeben freigesetzte Energiemenge an. Die Magnitude wird berechnet aufgrund der durch Seismographen gemessenen Erschütterungen. Die bisher registrierten maximalen Ereignisse erreichten Magnituden um 8.5. Schäden an Gebäuden sind etwa ab Magnitude 5 möglich. Die Magnitudenskala verläuft logarithmisch. Ein Unterschied von einer Magnitudenstufe bedeutet etwa Faktor 30 Unterschied in der freigesetzten Energie.
Intensität (EMS-98-Skala)
Die Insitätsskala basiert auf der Beobachtung der Bebenwirkung auf Menschen und Gebäude im betroffenen Gebiet, ist also keine exakt messbare, sondern eine deskriptive (beschreibende) Grösse. Es existieren verschiedene Skalen. Anstelle der über lange Zeit häufig verwendeten 12-stufigen MSK-Skala (Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala) wird heute meistens die ebenfalls 12-stufige Europäische Makroseismische Skala EMS-98 verwendet. Die Kurzform stellt eine sehr starke Vereinfachung und Generalisierung der ausführlichen Fassung dar.
Zur Abschätzung von makroseismischen Intensitäten sollte deshalb nicht die Kurzform, sondern die Vollversion verwendet werden.
Die Feuerversicherung deckt Schäden, die entstanden sind durch:
- Feuer
- Rauch und Hitze
- Blitzschlag
- Explosion
- Meteore
Oberstes Ziel jedes Feuerwehr-Einsatzes ist der Erfolg im Ernstfall. Die Schadenbekämpfung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Im Interesse einer wirksamen Schadenbegrenzung unterstützt die GVB alle Feuerwehren in ihren Bemühungen.
Der GVB obliegen im Auftrag des Kantons folgende Aufgaben:
- Sie ist Fachstelle für das Feuerwehrwesen im Kanton Bern und unterstützt die Front- und Übungseinsätze der Feuerwehren.
- Sie überwacht und betreut das Kurswesen (bedürfnisgerechte Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrangehörigen in jährlich rund 80 Kursen mit 4000 Teilnehmenden).
- Sie unterstützt und fördert die regionale Zusammenarbeit der Feuerwehren.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Alarmierung der Feuerwehren im Kanton Bern erhalten Sie hier entsprechende Antworten - (Polizei).
Die GVB finanziert sich vor allem über die Prämieneinnahmen aller Gebäudeeigentümer im Kanton Bern. Der Kanton ist finanziell nicht an der GVB beteiligt. Die GVB verfügt weder über ein Dotationskapital, noch beansprucht sie eine Staatsgarantie. Mit ihrer Tätigkeit belastet die GVB den Kanton und damit auch den Steuerzahler in keiner Weise.
Besitzen Sie ein Gebäude im Kanton Bern? Wenn ja, dann ist Ihr Haus bei der GVB versichert und zwar in der Regel zu einem indexierten Neuwert. Die gesetzliche Grundversicherung (Gebäude Standard) deckt Schäden, die durch Feuer- und Elementarereignisse am Gebäude entstanden sind. In begrenztem Umfang sind auch Erdbeben-, Terror- und Unruheschäden versichert (hier gelten spezielle Selbstbehalte).
Die GVB wurde vom Kanton Bern im Jahre 1807 als öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet. Damit war der Kanton Bern von Anfang an Träger der GVB. Dies ist bis heute so geblieben. Finanziell ist der Kanton jedoch nicht an der GVB beteiligt.
Die GVB versichert alle Gebäude im Kanton Bern gegen Feuer- und Elementarereignisse. Sie ist zudem verantwortlich für die Brandsicherheit, d.h. für den vorbeugenden Brandschutz und die Aufsicht über die Feuerwehren der Gemeinden.
Ja. Im Rahmen ihrer Versicherungsdeckung und der festgesetzten Versicherungssummen aller Gebäude haftet die GVB für die versicherten Schäden unbeschränkt. Diese unbeschränkte Haftung ist vor allem bei grossen Elementarereignissen von entscheidender Bedeutung, wie das Jahr 1999 eindrücklich gezeigt hat. Auch bei grossen Katastrophen kennt die GVB keine Leistungsbegrenzung, weder pro Ereignis noch pro Kunde. Die Solvenz der GVB bleibt garantiert dank «vorgesparter» Reserven, einem prämiengünstigen Rückversicherungskonzept sowie der Solidaritätsleistungen unter den kantonalen Gebäudeversicherungen. Im Gegensatz dazu sind in jenen sieben Kantonen, in denen Privatversicherer die Feuer- und Elementarschäden an Gebäuden decken, Leistungsbeschränkungen vorgesehen.
«www.hausinfo.ch» ist die Adresse des interaktiven Internet-Portals der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Es ist in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband (HEV) des Kantons Bern entwickelt worden. Seit dem 10. September 2003 erhält der Besucher unter www.hausinfo.ch Antworten auf alle Fragen rund ums Haus.
Alle Gebäudeversicherungswerte werden durch die Gebäudeversicherung Bern (GVB) periodisch der fortschreitenden Bauteuerung angepasst. Damit ist die kontinuierliche Summenanpassung und ein gewisser Schutz gegen Unterversicherung gewährleistet. Durch die Indexierung werden jedoch Mehrwerte, wie sie durch An, Um- und Ausbauten, Renovationen oder Neueinrichtungen von Gebäuden entstehen, nicht automatisch ausgeglichen. Unterversicherungen lassen sich vermeiden, indem Mehrwerte bei der GVB nachversichert werden. Dies ist jederzeit gebührenfrei möglich.
Französische Version des interaktiven Internet-Portals www.hausinfo.ch der GVB und des Hauseigentümerverbandes (HEV) des Kantons Bern.
Da eine umfassende Elementarschadenversicherung sehr teuer und risikoreich ist, gründeten die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen eine solidarische Risikogemeinschaft. So ist auch in einem grossen Katastrophenfall die Solvenz gewährleistet und die Prämien bleiben günstig.
In dieser Organisation der kantonalen Gebäudeversicherungen werden grosse Schäden rückversichert, insbesondere auch Elementarereignisse. Der IRV und die kantonalen Gebäudeversicherungen stellen darüber hinaus in der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) zusätzliche finanzielle Mittel für Elementarereignisse katastrophalen Ausmasses bereit.
Mit der 2004 lancierten, kantonal organisierten Jugendfeuerwehr möchte die GVB mithelfen, den Nachwuchs zu fördern. In der Jugendfeuerwehr absolvieren Mädchen und Jungen zwischen 14 und 18 Jahren die schweizweit anerkannte Feuerwehr-Grundausbildung. Im Ernstfall werden sie jedoch nicht eingesetzt - siehe auch auf dieser Seite.
Feuerungsanlagen bergen gewisse Gefahren. Eine regelmässige Reinigung von Feuerungsanlagen liegt deshalb im Interesse der Personen- und Brandsicherheit sowie auch des Umweltschutzes. Ziele einer regelmässigen Reinigung sind:
- die Reduktion von Schadstoffen
- die Einschränkung von Gebäudeschäden
- die optimale Ausnutzung der Heizenergie
- der sparsame Verbrauch
- eine längere Lebensdauer der Anlagen
Die Reinigung von Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen ist grundsätzlich Aufgabe der Kaminfegerin oder des Kaminfegers. Wahl- und Aufsichtsbehörde der Kaminfeger im Kanton Bern ist das jeweilige Regierungsstatthalteramt. Welche(r) Kaminfeger(in) für Sie zuständig ist, finden Sie unter Online-Dienst.
Die kantonalen Gebäudeversicherungen als Solidaritätsgemeinschaft aller Gebäudeeigentümer sorgen mit einem bewährten System aus Vorsorge (Prävention) und Versicherung für umfassenden Schutz und für finanzielle Sicherheit: lückenlos, selbsttragend, kostengünstig.
In folgenden 19 Kantonen wird diese verantwortungsvolle Aufgabe durch eigenständige und unabhängige Institutionen wahrgenommen: AG, AR, BL, BS, BE, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, VD, ZG und ZH. Interkantonal arbeiten diese 19 Gebäudeversicherungen in drei Organisationen zusammen - alle mit Sitz an der Bundesgase 20 in Bern:
- Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
- Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV)
- Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung
Das Kundencenter der Gebäudeversicherung Bern (GVB), 2004 in Betrieb genommen, verbessert den Service für ihre Kunden: Wer die GVB telefonisch kontaktiert, erhält direkt einen Mitarbeiter aus dem Kundencenter zugeteilt. Dieser Ansprechpartner ist so geschult, dass die meisten Anfragen schnell und kompetent bearbeitet werden können. Die Fachabteilungen werden erst bei mehrstufigen Prozessen oder komplizierten Sachfragen beigezogen. Dies ermöglicht eine Verkürzung der Wartefristen.
Da die Gebäudeversicherung Bern (GVB) heute im Bereich der Brandsicherheit hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ergeben sich aus dieser bewährten Konzeption «Sichern und versichern» Synergien, die nicht zuletzt den Staatshaushalt bzw. den Steuerzahler entlasten. Eine Abkehr vom Monopol würde dagegen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer Entsolidarisierung unter den Liegenschaftsbesitzenden und damit zu steigenden und vor allem divergierenden Prämien führen.
Unter der Bedingung, dass sie ihre Stärken (Kundennähe, Flexibilität und grosses Know-how in ihrem Fachgebiet) voll ausspielen kann, hat die GVB auch im Wettbewerb realistische Chancen, ihre Position zu verteidigen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der Privatisierung von Monopol-Sachversicherungen in Deutschland haben gezeigt, dass die Prämien ganz massiv gestiegen sind. Gleichzeitig wurde auch die Deckung reduziert und die Solidarität im Prämientarif weitgehend aufgehoben. Der Kanton Bern müsste im Falle einer Privatisierung zudem den Vollzug der Brandsicherheit wieder übernehmen und selber finanzieren.
Die GVB ist ein Unternehmen, das bereits heute kundennah operiert und sich ständig mit den Dienstleistungen der besten privaten Versicherungsunternehmen misst. Das erklärte Ziel der GVB ist es, als solid verankertes Unternehmen im Kanton Bern nötigenfalls auch im Wettbewerb mitzuhalten und ihren Kunden ein optimales Dienstleistungs- und Produkteangebot zu bieten.
Ja. Das Bundesgericht hat die Zweckmässigkeit des Gebäudeversicherungsmonopols in seinem Urteil von 1998 klar bestätigt. Hauptgrund für diese Beurteilung bildet die vom Bundesgericht anerkannte Tatsache, dass die Prämien der kantonalen Gebäudeversicherungen im Vergleich zu jenen der Privatversicherungen ganz wesentlich tiefer sind.
Die heutige GVB widerspricht dem EU-Recht grundsätzlich nicht. Die GVB ist kein übliches Versicherungsunternehmen. Mit ihrer flächendeckenden Elementarversicherung erfüllt sie eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe. Alle Gebäude im Kanton Bern geniessen Versicherungsschutz, ohne Benachteiligung und unabhängig von den unterschiedlichen Elementarrisiken. Es bestehen auch keine ausserordentlich hohen Prämienzuschläge für besonders schlechte Risiken. Dass die GVB auch im Bereich der Brandsicherheit aktiv ist, tangiert die Dienstleistungsfreiheit nicht.
Alle 19 in der Schweiz existierenden Gebäudeversicherungen sind kantonale Institutionen (Kantonale Gebäudeversicherungen). Sie entstanden unter dem Eindruck verheerender Dorf- und Stadtbrände zu Beginn des 19. Jahrhunderts. In sieben Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) versichert die Privatassekuranz die Gebäude unter Wettbewerbsbedingungen. Die Prämien sind in diesen Kantonen allerdings wesentlich teurer als in den Monopolkantonen.
Die Zusatzversicherung GVB Top bietet die volle Neuwertdeckung ohne Altersabzüge. Bei der GVB Standard- und GVB Plus-Deckung können im Schadenfall für beschädigte Bauteile Alters- und Unterhaltsabzüge gemacht werden. Mit der GVB Top-Deckung wird bei normal unterhaltenen Objekten auf solche Abzüge verzichtet.
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) ist eine selbständige, öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Bern. Oberstes Organ der GVB ist der Verwaltungsrat. Dieser wird vom Regierungsrat gewählt und setzt sich aus Interessenvertretern der verschiedenen Gebäudekategorien zusammen (Wohnen, Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, öffentliche Hand). Das operative Geschäft wird von der Geschäftsleitung geführt.
Dies ist tatsächlich der Fall. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) ist nicht gewinnorientiert und richtet keine Dividenden aus. Als Monopolunternehmen entfallen teure Kundenakquisitions- und Verkaufskosten. Die Präventionsorganisation der GVB ist effizienter als jene in den monopolfreien Kantonen. Dadurch können mehr Schäden vermieden werden. Alle diese Einsparungen werden den Kunden in Form von tieferen Prämien und Überschussbeteiligungen weitergegeben. Ein Vergleich der Versicherungsprämien zwischen der GVB und den Privatversicherungen in den monopolfreien Kantonen ergibt, dass die GVB-Prämie rund 30 % bis 50 % tiefer liegt.
Nein. Im Rahmen einer angemessenen Solidarität erhebt die GVB risikogerechte Prämien mit einer erheblichen Spannweite zwischen guten und schlechten Risiken.
Die Ausgaben sind stark vom Schadenverlauf abhängig. In den Jahren mit günstiger Schadenentwicklung entsteht ein Einnahmenüberschuss. Solche «Überschüsse» könnten auch als ein zu hohes Prämienaufkommen betrachtet werden. Statt diese Gelder zurückzubehalten, gibt sie die GVB - sofern das Betriebsergebnis dies zulässt - den Kunden zurück. In guten Schadenjahren können deshalb Überschüsse im Umfang von ca. 10% der Prämien zurückvergütet werden. Mit einer derartigen Überschussbeteiligung wird der genossenschaftliche Gedanke, welcher der GVB zugrunde liegt, unterstrichen.
Dank den langjährigen Anstrengungen in der Prävention ist es der GVB gelungen, die Feuerschäden zu senken. Zudem konnten die Reserven effizient bewirtschaftet werden. Beide Faktoren haben dazu beigetragen, dass die Prämien massiv gesenkt werden konnten.
Prämienzuschläge gibt es bei erhöhtem Gefahrenpotential, sei es durch die Nutzung des Gebäudes (Schadenrisiko Feuer) oder durch die örtlichen Umstände (Schadenrisiko Elementar). Beispiele sind Schreinereien, Bauernhäuser- oder Häuser in lawinengefährdeten Gebieten. Durch freiwillige Brandschutzmassnahmen kann das Risiko vermindert und der Prämienzuschlag reduziert werden.
(Stand 1. Januar 2002):
- Grundversicherung GVB Standard allein, ohne Zusatzversicherungen
(500 x CHF -.34)
= Total CHF 170.-- - mit Umgebungsversicherung GVB Plus
(GVB Standard: CHF 170.-- + GVB Plus: CHF 50.--)
= Total CHF 220.-- - ohne Umgebungsversicherung GVB Plus, mit Objektversicherung GVB Top
(GVB Standard: CHF 170.-- + GVB Top: CHF 75.--)
= Total CHF 245.-- - GVB PlusTop, d. h. mit beiden Zusatzversicherungen GVB Plus und GVB Top
(GVB Standard: CHF 170.-- + GVB Plus: CHF 50.-- + GVB Top: CHF 50.--)
= Total CHF 270.--
Die GVB wird heute nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Ein kleiner Unterschied zur privaten Versicherung bringt allerdings eine grosse Wirkung: Die GVB kalkuliert keinen Gewinn ein. Bei gutem Geschäftsverlauf werden mit einem Teil der Überschüsse Reserven gebildet, der andere Teil wird an die Hauseigentümer zurückgegeben. Die GVB ist im Monopol weit günstiger als die Privatassekuranz. Wenn die GVB es nicht mehr schafft, eindeutig «Preisleader» zu sein, muss die Frage nach der Privatisierung gestellt werden. Ob z.B. das bewährte System der unbeschränkten Haftung im Elementarschadenfall nach einer Privatisierung noch aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich.
Um die Mitwirkung der Bevölkerung an der gesellschaftlich wichtigen Aufgabe der Prävention zu födern, schreibt die GVB alle zwei Jahre einen Prix Prévention aus, mit welchem praktische Ansätze und Projekte in der Prävention honoriert werden. Der Prix Prévention ist mit CHF 20'000.-- dotiert.
Namentlich wegen ihrer unbeschränkten Haftung muss die Gebäudeversicherung Bern (GVB) über ausreichende Reserven und Rückstellungen verfügen. Die grössten Schadenrisiken liegen bei den Elementarereignissen. Das Hagelgewitter über Laupen vom Juli 1999 verursachte Gebäudeschäden von rund CHF 70 Millionen. Ein gleiches Ereignis über der Stadt Bern würde die GVB ungefähr den zehnfachen Betrag kosten.
Unter Schätzung versteht die Gebäudeversicherung Bern (GVB) die Festsetzung des Gebäudeversicherungswertes. Die Schätzungen der GVB sind in der Regel kostenlos und erfolgen unabhängig von der amtlichen Bewertung. Die GVB bietet jedem Gebäudeeigentümer folgende Dienstleistungen an:
Einschätzung von Neubauten und Nachschätzungen bei Renovationen, An-, Um- und Ausbauten sowie Neuinstallationen
Beratung und Hilfeleistung im Schadenfall vor Ort (siehe auch Schaden - was tun).
Die Schätzungen werden vor Ort durch unabhängige, neutrale Schätzungsexperten der GVB durchgeführt. Die Schätzungsexperten - Baufachleute aus der jeweiligen Region - sind im Nebenamt für die GVB tätig. Kleinere Schätzungen kann der GVB-Experte / die GVB-Expertin auch direkt am Telefon erledigen. Hier können Sie das Objekt zur Schätzung anmelden.
Der SFV fördert und koordiniert das Feuerwehrwesen. Er nimmt die Interessen der Feuerwehren wahr und vertritt sie nach aussen.
Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung gewährt Entschädigungszahlungen, wenn eine oder mehrere Gebäudeversicherungen von einem schweren Erdbeben getroffen werden. Die Mittel aus diesem Pool sollen in erster Linie dazu beitragen, dass die aufwendigen Sofortmassnahmen nach einem Katastrophenfall bezahlt werden können.
Die gesetzliche Grunddeckung sieht bei Elementarschäden einen Selbstbehalt vor. Dieser beträgt 10 % der Schadensumme, d.h. mindestens CHF 100.-, im Maximum jedoch CHF 1 000.-. Mit den Zusatzversicherungen Gebäude Plus, GVB Top und GVB Plus/Top entfällt jedoch der Selbstbehalt. Bei Erdbebenschäden, Terror- und Unruheschäden gelten spezielle (höhere) Selbstbehalte.
"Swisscasa" ist eine Zusammenarbeit zwischen der Berner Kantonalbank, der Schweizerischen Mobiliarversicherung und der GVB. Die drei Partner bieten unter der Bezeichnung "Swisscasa" die Beratung bei der Finanzierung und Versicherung eines Eigenheims in einem Gesamtpaket aus einer Hand an.
Prävention und Versicherung unter dem gleichen Dach erlauben die Durchsetzung von gezielten und effizienten Brandschutzmassnahmen. Damit werden Menschenleben besser geschützt und unnötige Schäden vermieden. Dies ermöglicht einerseits günstige Versicherungsprämien, andererseits werden die Präventionsaufgaben über die Prämien gedeckt. Die Kantonskasse wird dadurch erheblich entlastet.
Ja. Dank den «vorgesparten» Reserven und einem prämiengünstigen Rückversicherungskonzept ist die Solvenz der GVB auch nach Rekordschadenjahren wie 1999 und 2005 gewährleistet. Eine zusätzliche Garantie bietet zudem ein gut funktionierendes Solidaritätskonzept unter den kantonalen Gebäudeversicherungen.
Die GVB belastet den Steuerzahler in keiner Weise. Im Gegenteil: Die GVB investiert jährlich rund CHF 30 Millionen (ca. ein Fünftel der Prämien) in die Schadenverhütung (Brandschutz) und in die Schadenbekämpfung (Feuerwehren). Die GVB erfüllt somit staatliche Aufgaben, die sonst durch die Steuerzahler finanziert werden müssten.
Als kantonale, nicht gewinnorientierte Institution ist die GVB grundsätzlich von Steuern befreit. Sie hat jedoch einerseits als Liegenschaftsbesitzerin im Kanton Bern die doppelte Liegenschaftssteuer zu entrichten. Andererseits bezahlt die GVB dem Bund jährlich Stempelsteuern in der Höhe von rund CHF 5 Millionen. Dieses Steuerregime gilt grundsätzlich für alle 19 Gebäudeversicherungen der Schweiz. In zwei Kantonen (Solothurn und Aargau) wird von der Gebäudeversicherung eine finanziell limitierte und ergebnisabhängige Monopolabgabe erhoben.
Terror- und Unruheschäden sind ebenfalls versichert, wobei die Gesamtleistung nach oben begrenzt ist. Als Terrorschäden gelten Feuer- und Explosionsschäden sowie Sachbeschädigungen an Gebäuden, bei denen feststeht, das sie durch einzelne oder Gruppen im Rahmen der Tätigkeit einer in- oder ausländischen Organisation verursacht worden sind. Dies mit der Absicht, durch derartige Gewaltakte politische oder pseudopolitische Ziele zu verwirklichen. Als Unruheschäden gelten Feuer-, Rauch-, Hitze- und Explosionsschäden sowie Sachbeschädigungen an Gebäuden, die während Ausschreitungen aller Art, d. h. während grösseren Personenansammlungen entstanden sind.
Im Schadenfall wird pro Gebäude und Ereignis ein Selbstbehalt von 10 %, jedoch mindestens CHF 2000.-- berechnet.
Vandalismusschäden sind hingegen in der gesetzlichen Grunddeckung nicht versichert. In der Zusatzversicherung GVB Top oder GVB PlusTop besteht für Vandalismusschäden eine begrenzte Versicherungsdeckung.
Haben Sie seit der letzten Schätzung wertvermehrende Investitionen vorgenommen und diese noch nicht nachversichert? Sind seit der letzten Schätzung mehr als 10 Jahre vergangen? Sollte dies der Fall sein, empfiehlt Ihnen die Gebäudeversicherung Bern (GVB), den Versicherungswert überprüfen zu lassen. Diese Dienstleistung der GVB ist für Sie kostenlos. Wenden Sie sich an Ihren GVB-Schätzungsexperten oder an die Gebäudeversicherung (Gratistelefon 0800 666 999). Sobald die GVB Ihre Anmeldung hat, ist Ihr Gebäude zum zukünftigen Wert versichert!
Die Zusatzversicherungen GVB Plus und GVB PlusTop umfassen die Wiederherstellung baulicher Erzeugnisse auf der Hausparzelle ausserhalb des Gebäudes, inklusive Schlamm- und Schutträumung, Anhumusierung und Bepflanzung nach Feuer- und Elementarschäden bis max. 5 % der Gebäudeversicherungssumme. Hagelschäden an der Bepflanzung sind jedoch ausgeschlossen.
Das Einfamilienhaus von Otto Schad hat einen Versicherungswert von CHF 600 000. Nun baut Otto Schad den Dachstock aus. Die Investition kostet CHF 100 000. Das Haus gewinnt dadurch an Wert. Falls Otto Schad diesen Mehrwert der Gebäudeversicherung nicht meldet, erfährt die GVB nichts von diesem Ausbau, und das Haus bleibt zum bisherigen Wert von CHF 600 000 versichert. Angenommen, das mit viel Holz gebaute Haus von Otto Schad würde durch einen Blitzschlag total zerstört, und es müsste abgebrochen und neu aufgebaut werden, erhielte Otto Schad statt des neuen Wiederherstellungswertes (Neuwert) von CHF 700 000 lediglich den tieferen, bisherigen Gebäudeversicherungswert von CHF 600 000 vergütet. Die investierten CHF 100 000 gingen dadurch verloren. Dies wäre schade - diejährliche Mehrprämie beträgt nämlich nur CHF 66 (Tarif für nicht massive Bauten - gültig ab 01.01.2002). Zum Glück denkt Otto Schad daran, das Gebäude durch den GVB-Schätzungsexperten rechtzeitig neu schätzen zu lassen!
Die Ausgaben sind stark vom Schadenverlauf abhängig. In den Jahren mit günstiger Schadenentwicklung entsteht ein Einnahmenüberschuss. Solche «Überschüsse» könnten auch als ein zu hohes Prämienaufkommen betrachtet werden. Statt diese Gelder zurückzubehalten, gibt sie die GVB - sofern das Betriebsergebnis dies zulässt - den Kunden zurück. In guten Schadenjahren können deshalb Überschüsse im Umfang von ca. 10 % der Prämien zurückvergütet werden. Mit einer derartigen Überschussbeteiligung wird der genossenschaftliche Gedanke, welcher der GVB zugrunde liegt, unterstrichen.
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) vertritt als Dachorganisation die Interessen der kantonalen Gebäudeversicherungen, koordiniert den Brandschutz zwischen allen 26 Kantonen und erarbeitet gesamtschweizerische Brandschutzvorschriften nach europäischem Standard.
Die drei wichtigsten Verhaltensregeln bei Brandausbruch:
Alarmieren (Telefon 118 oder 112) - Retten - Löschen
Der Verkehrswert eines Hauses ist eine marktwirtschaftliche Grösse und dient in der Regel als Richtwert für eine Handänderung (Kauf und Verkauf von Liegenschaften). Der Verkehrswert hat nichts zu tun mit dem Neuwert der Gebäudeversicherung Bern (GVB) oder dem amtlichen Wert.
Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Das heisst, der Versicherungswert entspricht dem Kostenaufwand für die Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Art, Grösse und im gleichen Ausbau-Standard. Im Teilschadenfall werden normalerweise die Wiederherstellungskosten vergütet.
Der Neuwert dient als Grundlage für die Berechnung im Schadenfall.
Bei der GVB Standard, der GVB Plus und GVB PlusTop-Deckung können im Schadenfall für beschädigte Bauteile Alters- und Unterhaltsabzüge gemacht werden. Solche Abzüge erfolgen erst dann, wenn die Altersentwertung mehr als 40 % beträgt. Bei den Zusatzversicherungen GVB Top und GVB PlusTop besteht volle Neuwertdeckung, d.h. bei normal unterhaltenen Gebäuden wird auf Abzüge für Altersentwertung verzichtet.
Mit den Zusatzversicherungen GVB Plus, GVB PlusTop und GVB Top wird die Schadensumme ab Schadeneintritt bis zur Auszahlung verzinst und zwar während längstens dreier Jahre zum marktüblichen Zinssatz für erste Hypotheken. Der Zinssatz wird jeweils auf den 1. Januar festgelegt und gilt für ein Jahr.
Die Hauptaufgabe der GVB ist die flächendeckende Feuer- und Elementarversicherung aller Gebäude im Kanton Bern zu günstigen Bedingungen. Von besonderer politischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung ist dabei der angemessene Ausgleich von guten und schlechten Risiken. Dadurch erfüllt das Gebäudeversicherungsmonopol eine wichtige sozialpolitische Funktion. Das Bundesgericht hat denn auch den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen der kantonalen Gebäudeversicherungen in seinem grundlegenden Urteil vom 27.02.1998 klar bestätigt.
Der Begriff "Wehrdienste" wurde in den Achtzigerjahren eingeführt, weil die Feuerwehren zunehmend nicht nur dem Feuer „wehrten“. Die konsequente Umsetzung aber unterblieb (Volksmund immer Feuerwehr; Berufsfeuerwehr, Feuerwehrinspektor usw.) und der Kanton Bern war gegenüber allen anderen Kantonen ein Exot, auch fremdsprachlich (sapeurs-pompiers, firefighters). So wurde im Rahmen der Teilrevision der Gesetzgebung nach vielen Eingaben aus der Vernehmlassung eine Rückkehr zu „Feuerwehr, Feuerwehren“ beschlossen; gültig ab 01.01.2003.
Das heutige System der 19 kantonalen Gebäudeversicherungen entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Es trägt dem föderalistischen Gedanken unseres Landes Rechnung. Dies hat den Vorteil, dass die Prämienhöhe den topografischen Gegebenheiten und der Baustruktur angepasst werden kann. Eine einzige Gebäudeversicherung in der Schweiz entspräche zwar dem heutigen Globalisierungsgedanken. Ob aber damit die Kundennähe noch im gleichen Umfang wie heute gewährleistet wäre, ist fraglich. Die 19 Gebäudeversicherungen arbeiten ausserdem bereits heute in allen Bereichen - namentlich in der Rückversicherung und im Bereich Brandsicherheit - sehr eng zusammen.
Für Versicherungsdeckungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Versicherung Ihres Eigenheims wichtig sind und die in der gesetzlichen Grunddeckung nicht enthalten sind, bietet die Gebäudeversicherung Bern (GVB) folgende Zusatzversicherungen an:
- GVB Plus - die bewährte Umgebungsversicherung
- GVB Top - die erweiterte Objektversicherung
- GVB PlusTop - die kombinierte Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen wurden aufgrund der Schadenerfahrungen der letzten Jahre entwickelt.
