FAQ bauliche Brandschutz-Massnahmen
Häufig gestellte Fragen zu baulichen Brandschutz-Massnahmen
Welchen Feuerwiderstand muss eine Brandmauer aufweisen?
Eine Brandmauer muss EI 180 ausgeführt sein. D.h. sie muss im Brandfall 180 Minuten stehen bleiben und Rauch und Flammen zuverlässig zurückhalten. Die Konstruktion muss vollständig aus nicht-brennbaren Materialen bestehen (Beton, Backstein, Kalksandstein). Bei kleinen Brandlasten reicht in Gebäuden bis zu zu 3 Stockwerken ein Feuerwiderstand von EI 90 aus.
Welchen Feuerwiderstand muss die Brandmauer im Bauernhaus aufweisen?
Grundsätzlich gilt im Bauernhaus, dass eine Brandmauer EI 180 aufweisen muss. D.h. sie muss im Brandfall 180 Minuten stehen bleiben und Rauch und Flammen zuverlässig zurückhalten. Die Umsetzung ist allerdings meist sehr schwierig, sodass sie im Einzelfall mit Spezialisten der GVB oder mit dem Feueraufseher der Gemeinde besprochen werden muss.
Bezahlt die GVB Beiträge an bauliche Brandschutzmassnahmen?
Nein. Seit 1996 bezahlt die GVB keine Beiträge mehr an bauliche Brandschutzmassnahmen.
Folientunnel (Landwirtschaft) - Welche Anforderung werden bezüglich Brennbarkeit der Folie gestellt?
Haben die Plastiktunnel einen Schutzabstand zu Gebäuden von mindestens 10 Metern, darf die Folie Brandkennziffer (BKZ) 3 oder 4 aufweisen. Beim reduzierten Schutzabstand gemäss 2.4.4 der Brandschutzrichtlinie Brandabschnitte und Schutzabstände (Mehrgebäudeställe) muss die Folie BKZ 5 ausweisen. Ebenso muss die Folie BKZ 5 aufweisen, wenn der Folientunnel als Tierstall Verwendung findet.
Gilt der Folientunnel als Bestandteil des Einzuggebietes im Hofbereich für eine Blitzschutzanlage?
Ja – die Tunnel sind bei Unterschreiten der Schutzabstände in den Schutzumfang von bestehenden Blitzschutzanlagen einzubeziehen.
Welcher Gebäudeabstand muss zum Folientunnel eingehalten werden?
Es ist ein Schutzabstand von 10 bzw. 7.5 m zu Wohnbauten und Einstellräumen von Motorfahrzeugen einzuhalten. Innerhalb Arealen von Mehrgebäudeställen ist kein Schutzabstand erforderlich (siehe auch 1).
Was für Anforderungen gelten für die Löschmittel, Wasserlöschposten und Handfeuerlöscher?
Plastiktunnel sind in den Schutzumfang des Löschkonzeptes einzubeziehen.
Ist die Lagerung von Heu oder Stroh etc. kritisch?
Nein.
Welche Vorschriften gelten für das Einstellen von Motorfahrzeugen?
Brandabschnitt EI60 (nbb) – also nicht in Folientunneln.
Muss die oberste Schicht der Bedachung nicht brennbar sein, gilt dies auch für den Folientunnel?
Ist nicht relevant.
Was gilt bezüglich Tieren im Tunnel (Stall/Unterstand)?
Gemäss 5.5 der Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege: Mindestens 2 Ausgänge genügender Breite. Sinnvollerweise auf einer Fläche von weniger als 200 Quadratmetern
