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FAQ Kaminfegewesen

Häufig gestellte Fragen zum Kaminfegerwesen

Wie häufig muss meine Heizung und der Kamin gereinigt werden?

Die Russfristen sind von der Heizperiode, dem verwendeten Brennstoff und der Gebrauchshäufigkeit der Heizung abhängig.

Die Fristen sind in der Kamin­feger-Erläuterung 2 (KFE 2) der Gebäudeversicherung Bern (GVB) erläutert.

 

Kann ich den Kaminfeger selber wählen?

Im Kanton Bern gibt es ein Kaminfegermonopol. Damit besteht eigentlich keine Wahlmöglichkeit. Bei berechtigten Beanstandungen kann aber ein anderer Kaminfegermeister beauftragt werden. Im Streitfall entscheidet der zuständige Regierungsstatthalter über die Zulässigkeit des Wechsels.

 

Meine Kaminfegerrechnung erscheint mir sehr hoch. Was kann ich tun?

Sprechen Sie zuerst mit dem Kaminfegermeister. Sollte das nichts helfen, können sie sich an die Ombudsstelle des Verbandes oder an die GVB wenden.

 

Gibt es noch Aschenkübel und wo kann ich sie beziehen?

Ihr Kaminfegermeister hat bestimmt noch Aschenkübel auf Vorrat.

 

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