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FAQ Blitzschutzanlagen

Häufig gestellte Fragen zum Blitzschutz

Warum bezahlt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) keine Beiträge mehr an Blitzschutzanlagen?

Die GVB hat viele Jahre Blitzschutzanlagen finanziell unterstützt. Seit dem 1.1.2000 werden jedoch keine Beiträge mehr ausbezahlt. Die GVB kann unmöglich alle Brandschutz­massnahmen unterstützen. Sie hat deshalb das Schadengeschehen ausgewertet und konzentriert ihre Mittel nun da, wo am meisten Schaden vermieden werden kann. Indirekt kommt das allen Hausbesitzern zugute, da sich ein günstiger Schaden­verlauf positiv auf die Prämien auswirkt. Für den einzelnen Hausbesitzer ist eine Blitzschutzanlage aber nach wie vor sinnvoll und empfehlenswert.

 

Sind denn Blitze keine Gefahr mehr?

Natürlich gibt es jedes Jahr viele Blitzschäden. Derzeit sind es im Kanton Bern etwa 6-8 % des Brandschadens, die von Blitzen verursacht werden. Der grösste Teil davon sind aber so genannte indirekte Blitzschäden, d.h. Installationen und Geräte werden durch vom Blitz verursachte Überspannung zerstört. Hier hilft eine Blitzschutzanlage nicht. Die GVB empfiehlt zum Schutz von Personen und Gebäuden weiterhin die Installation von Blitzschutzanlagen.

 

Wie muss eine Blitzschutzanlage erstellt werden und an wen kann ich mich wenden?

Blitzschutzanlagen werden von Spenglern oder Spezialfirmen erstellt. Sie verfassen zuerst ein Projekt, das von den Experten der GVB bzw. den Blitzschutzbeauftragten vorgängig überprüft wird. Die fertiggestellte Anlage wird wiederum von den Blitzschutzbeauftragten kontrolliert und abgenommen.

 

Werden bestehende Blitzschutzanlagen kontrolliert und von wem?

Ja, von den Blitzschutzbeauftragten der GVB.

 

Wo müssen Blitzschutzanlagen errichtet werden?

Gebäude mit grosser Personenbelegung (Heime, Hotels, Spitäler, etc.) sowie nicht massiv gebaute Häuser (z.B. landwirtschaftliche Gebäude und Holzhäuser) mit einem Rauminhalt von über 3000 m3 müssen zwingend mit einer Blitzschutzanlage versehen werden. Für die übrigen Gebäude ist die Ausrüstung freiwillig, aber wärmstens empfohlen.

 

Ich habe einen Strommast, Fahrdraht der Eisenbahn oder einen Baum neben meinem Haus. Schlägt der Blitz da ein und nicht in mein Haus?

Diese Annahme ist grundsätzlich falsch. Blitze schlagen da ein, wo sie den geringsten Widerstand finden. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit etwas höher, dass Blitze in Masten oder Bäume einschlagen, die das Haus überragen, aber das ist kein Schutz. Auch können Blitze von Bäumen und Masten auf das Haus überspringen und durchaus mehrmals an derselben Stelle einschlagen.

 

Schützt eine Blitzschutzanlage auch meine elektrischen Geräte im Haus?

Nein. Korrekt installierte Blitzschutzanlagen wirken wie ein so genannter Faraday-Käfig und leiten den Blitz rund um das Haus in den Boden ab. Trotzdem können in den elektrischen Leitungen hohe Überspannungen entstehen, die elektrische Geräte zerstören können. Es ist deshalb trotz Blitzschutzanlage empfehlenswert, Geräte vom Stromnetz zu trennen und - weil Überspannungen auch über das Antennenkabel entstehen können - den Antennenanschluss auszustecken.

 

Kann ich Geräte und Anlagen gegen Überspannungen schützen?

Technisch ist ein solcher Schutz durchaus möglich. Ein vollständiger Schutz ist aber heute noch recht kostspielig und lohnt sich meist nur bei grossen und teuren Anlagen (z.B. Rechen­zentren). Günstigere Varianten wie ein Überspannungsschutz in Stecker­leisten und ähnliches sind durchaus sinnvoll, ihr Schutzgrad ist aber vor allem bei direktem Blitzeinschlag bei weitem nicht hoch genug und kann Schäden nicht ver­hindern. Der beste und billigste Schutz ist immer noch, den Strom- und den Antennen­anschluss auszustecken.

 

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