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FAQ Verfahren

Häufig gestellte Fragen zu Baubewilligungen und Feuerschauen

Baubewilligung - Wer ist zuständig für den Brandschutz bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden?

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) legt die Auflagen für Gewerbe- und Industriebauten, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe sowie Gebäude mit grosser Personenbelegung (Warenhäuser, Schulen, Heime, Spitäler, Theater, Kinos, grosse Bürobauten) fest. Weiter ist die GVB zuständig für Hochhäuser, Einstellhallen über 50 Plätze und für Bauten, in denen gefährliche Waren/Flüssigkeiten gelagert werden.
Für alle übrigen Gebäude, also vor allem Wohn- und Landwirtschaftsgebäude, ist der Feueraufseher der Gemeinde zuständig.

 

Baubewilligung - Weitere Fragen zum Verfahren

Bitte leiten Sie Ihre Fragen an die Abteilung Brandschutz der GVB oder an den Feueraufseher der Gemeinde weiter.

 

Feuerschau - In welchen Gebäuden wird die Feuerschau durchgeführt?

Feuerschauen werden nur in jenen Gebäuden durchgeführt, die im Zuständigkeitsbereich der GVB liegen. Also in den­selben Gebäuden, für welche die GVB die Brandschutzauflagen festlegt. Davon ausgenommen sind allerdings Gewerbe- und Industriebauten sowie Hochhäuser.

 

Feuerschau - Wer führt die Feuerschauen durch?

Feuerschauen werden ausschliesslich von Mitarbeitenden  der GVB (Voll- und Teilzeit) durchgeführt.

 

Feuerschau - Muss ich die Mitarbeitenden der GVB überhaupt in mein Haus lassen?

Ja. Das gültige Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (Art.9) berechtigt zum Zutritt. Feuerschauen werden vorgängig angekündigt und in aller Regel in Anwesenheit des Eigentümers oder dessen Vertreter durchgeführt.

 

Feuerschau - Die GVB konzentriert sich als Versicherung ja nur auf das Gebäude, damit sie im Schadenfall möglichst wenig bezahlen muss.

Feuerschauen legen das Hauptgewicht immer auf die Personensicherheit. Im Vordergrund steht deshalb die Sicherung der Fluchtwege (Brandabschnitte, Freihaltung, Signalisation). Natürlich nützt ein guter Personenschutz auch dem Schutz des Gebäudes vor Bränden.

 

Feuerschau - Muss ich gefundene Mängel wirklich beheben (lassen)?

Ja. Mängel müssen zwingend behoben werden. Für die Umsetzung setzt die GVB angemessene Fristen fest.

 

Feuerschau - Was passiert, wenn die Mängel nicht behoben werden?

Sollten Mängel wider Erwarten nicht behoben werden, können Nutzungseinschränkungen, Prämienzuschläge oder im schlimmsten Fall die Schliessung eines Betriebes veranlasst werden.

 

Feuerschau - Gibt es keine Feuerschau in Wohnbauten?

Nein. Wohn- und Landwirtschaftsbauten sowie Gewerbe- und Industriegebäude unterliegen der so genannten Eigenkontrolle: Der Besitzer oder Betreiber ist für den Brandschutz und dessen Kontrolle verantwortlich.

 

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