Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) hat im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Bern die Kantonalen Aufgaben der Feuerwehren durch eine Projektgruppe eingehend überprüfen lassen. Zu den Kantonalen Aufgaben zählt unter anderem die Strassen- und Unfallrettung. Der Entwurf des ersten Projektberichts wurde im Frühjahr 2007 einer Vernehmlassung unterbreitet sowie von einem unabhängigen Experten begutachtet. Der Projektbericht wurde anschliessend ergänzt und vom Verwaltungsrat der GVB verabschiedet. Abschliessend zuständig für den Entscheid über Änderungen an der heutigen Stützpunktstruktur ist der Regierungsrat des Kantons Bern. Die GVB schlägt der Volkswirtschaftsdirektion zu Handen des Regierungsrats eine Stützpunkt-Variante mit 21 Standorten zur Umsetzung vor.
Im Projekt Kantonale Aufgaben Feuerwehr 2008 (KAF 08) werden die Sonderstützpunkte im Kanton Bern (ABCwehr, Strassen- und Unfallrettung, Einsatz auf Bahnen und Gewässern) überprüft und (wo nötig) Optimierungen vorgeschlagen. Oberstes Ziel ist die Sicherheit von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt. Bei den Optimierungen gilt es, Doppelspurigkeiten zu eliminieren, die Einsatzerfahrung bei den Stützpunkten zu erhöhen und damit eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Ein breit zusammengesetztes Projektteam aus Vertretern aller fachrelevanten kantonalen Behörden, der GVB, der Feuerwehren und der Gemeinden hat einen entsprechenden Bericht erarbeitet. Dieser Bericht mit verschiedenen Stützpunkt-Varianten wurde im Mai diesen Jahres in Vernehmlassung geschickt. Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist Mitte September 2007 gingen über 80 Stellungnahmen von Gemeinden und Organisationen ein. Diese wurden sorgfältig ausgewertet und in einer Gesamtschau zusammengefasst. In den Eingaben wurden vor allem Äusserungen zur Strassen- und Unfallrettung gemacht, während ABCwehr und Einsatz auf Bahnen und Gewässern kaum erwähnt wurden. Parallel zur Vernehmlassung begutachtete der unabhängige Experte Peter Arbenz, lic. rer. publ. HSG, Winterthur, den Projektbericht und unterbreitete seine Empfehlungen.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und des Berichtes des unabhängigen Experten wurde das Projekt überarbeitet und jetzt durch den Verwaltungsrat der GVB verabschiedet. Zuständig für Änderungen an der heutigen Stützpunktstruktur ist der Regierungsrat. Die Projektvariante wird deshalb als Entscheidgrundlage an die Volkswirtschaftsdirektion weitergeleitet. Diese wird den Projektbericht prüfen und dem Regierungsrat gegebenenfalls Antrag stellen.
Technisch fundierte Variante vorgeschlagen
Die GVB schlägt eine Variante mit 21 Standorten (heute 26) vor. Dieser Vorschlag ist gegenüber der Projektvariante aus der Vernehmlassung vom Mai 2007 in den Randregionen optimiert worden. Im Raum Schwarzenburg wird daher konsequenterweise ein neuer Stützpunkt vorgeschlagen. Bei dieser angestrebten Lösung bleibt der Schutz von Menschenleben und die Sicherheit gewährleistet.
Im Sinne der Qualitätsverbesserung und der einfachen Abläufe muss die intensive Zusammenarbeit der Standorte angestrebt werden. Daher wird in der Variante vorgeschlagen, die 21 Standorte in 12 Stützpunkten zusammenzufassen und durch diese zu führen. Zukünftig sind unter Einbezug kantonsübergreifender Lösungen weitere Optimierungen möglich und werden in weiteren Schritten erarbeitet.