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Datum 01.05.2009 |
Moderne Rahmenbedingungen für die Gebäudeversicherung Bern Das geltende, bald vierzigjährige Gesetz vom 6. Juni 1971 über die Bernische Gebäudeversicherung entspricht in verschiedenen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine kunden- und risikogerechte Ausgestaltung der Gebäudeversicherung und muss auch in institutioneller Hinsicht modernisiert werden. Daher hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern heute ein totalrevidiertes Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) in die Vernehmlassung gegeben.
Unter dem Eindruck stark steigender Elementarschadenrisiken in Folge des Klimawandels ist das Hauptziel der Gesetzesrevision die nachhaltige Stärkung der Leistungsbereitschaft (Solvenz) der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Damit die GVB auch in Zukunft ihren volkswirtschaftlich wichtigen Leistungsauftrag nach dem Grundsatz „sichern und versichern“ optimal erfüllen kann.
Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 7. August 2009. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des Kantons Bern eingesehen werden.
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