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Datum 25.10.2005 |
Feuersicherheit in Hochhäusern Zahlreiche Interessierte nutzten die Gelegenheit und informierten sich am Montag, 24. Oktober, über das Vorgehen und die Einsatzmittel der Feuerwehr bei Hochhausbränden.
Gut zwei Wochen vor dem Anlass erhielten alle Hochhausbewohnende der Stadt Bern die von der GVB herausgegebene Broschüre «Feuersicherheit in Hochhäuser». Die Broschüre trägt den besonderen Bedingungen bei einem Hochhausbrand Rechnung. Sie zeigt auf, was zu tun ist, wenn man einen Brand entdeckt oder das Gebäude nicht verlassen kann. Gleichzeitig wurden die Bewohnerinnen und Bewohner zu einer Einsatzdemonstration ins Schwabgutquartier eingeladen.
Mehrere hundert Personen folgten der Einladung und fanden sich abends um acht Uhr beim Hochhaus an der Normannenstrasse 3 ein. Für die gut einstündige Demonstration war die Feuerwehr mit einem Löschzug und einem Schnelleinsatzelement eingerückt. Über Lautsprecher wurden die Übung kommentiert und die Vorgehensweise und Einsatzmittel der Feuerwehr erläutert. Viele Besucherinnen und Besucher nahmen die Gelegenheit war und stellten im Anschluss an die Veranstaltung den Verantwortlichen der Feuerwehr diverse Fragen.
Als Hochhaus gelten nach der Baugesetzgebung Gebäude, deren oberstes Geschoss mehr als 22 m über dem der Feuerwehr dienenden angrenzenden Terrain liegt bzw. mehr als 25 m Traufhöhe aufweist. Die baulichen Anforderungen sind wie folgt: höherer Feuerwiderstand -nur nicht-brennbare Baustoffe -nicht-brennbare Dachkonstruktion -spezielle Anforderungen an Fluchtwege (Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen) -spezielle Anforderungen an die Rauchfreihaltung von Sicherheitstreppenhäusern -Sicherheitsbeleuchtung -Blitzschutz Die baulichen Voraussetzungen sind in vielen Hochhäusern vor allem aus den 60er und 70er Jahren allerdings nicht gegeben. Daher kommt der Vorbereitung und dem richtigen Verhalten im Brandfall erhöhte Bedeutung zu, so unter anderem:
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