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Datum
21.06.2006
Einsatzkostenversicherung der Gemeinden in ausserordentlichen Lagen

(Medienmitteilung vom 21. Juni 2006)

 

Die Stiftung Einsatzkosten der Gemeinden (EKV) in ausserordentlichen Lagen hat an 37 schwer betroffene Gemeinden des August-Hochwassers von 2005 Entschädigungen von insgesamt zwei Millionen Franken ausbezahlt. Ausserhalb des August-Hochwassers hat die Stiftung die Gemeinden Saxeten, Ochlenberg und Heiligenschwendi bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen unterstützt. Namentlich wegen des Hochwasserereignisses resultierte in der Jahresrechnung der Stiftung ein Verlust von 0,5 Millionen Franken. Dank dem erfreulichen Kapitalergebnis hielt sich der Verlust in diesen Grenzen.

Im Zusammenhang mit den verheerenden Unwettern vom August 2005, von denen rund 20 Prozent aller bernischen Gemeinden betroffen waren, wurde die Stiftung EKV besonders stark gefordert. Sie leistete an insgesamt 37 Gemeinden 2 Millionen Franken an ungedeckten Einsatzkosten. Die effektiven Einsatzkosten der betroffenen Gemeinden lagen jedoch weit höher, nämlich bei rund 7,5 Millionen Franken. Weil die Stiftung nur 2 Millionen Franken pro Ereignis ausrichten kann, mussten die Beiträge an die Gemeinden erheblich gekürzt werden. Aus diesem Grund hat die Stiftung Anstrengungen unternommen, als Vermittlerin für die Gemeinden weitere Beiträge von verschiedenen Hilfswerken zu erhalten. Darüber hinaus hat die Gebäudeversicherung Bern (GVB) besonders betroffenen Gemeinden zinslose Darlehen zur Verminderung von Liquiditätsengpässen gewährt.

Unter dem Eindruck der Hochwasser 2005 und der Erwartung, dass solche Ereignisse zukünftig häufiger auftreten könnten, überprüft die EKV derzeit ihre heutigen Leistungsgrenzen. Sie wird dem Regierungsrat in nächster Zeit einen Revisionsentwurf ihrer Verordnung vorlegen, mit dem per 1. Januar 2007 die Leistungsgrenze erheblich erhöht werden soll.

 

Die Einsatzkostenversicherung wird solidarisch von allen 398 Gemeinden des Kantons Bern getragen. Mit pauschalen Prämien, die je nach Grösse der Gemeinde zwischen 250 und 25'000 Franken betragen, wird ein Kapital geäufnet. Aus diesem Kapital stehen dem Stiftungsrat pro Ereignis maximal zwei Millionen Franken, bzw. pro Jahr höchstens vier Millionen Franken zur Auszahlung an betroffene Gemeinden zur Verfügung. Jede Gemeinde hat im Schadenfall einen Selbstbehalt zu tragen. Er beträgt das Zehnfache der einbezahlten Prämie, mindestens jedoch 5'000 Franken.

 

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